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November 09 2009
“ Persönliche Daten sollen demnach nur nach einer freien und im Wissen über die Konsequenzen gemachten Einverständniserklärung erhoben werden dürfen. Sobald die Daten nicht mehr gebraucht würden, sollten sie gelöscht werden. Wer Daten erhebt, müsse sich identifizieren und klar den Zweck und die möglichen Nutzer offenbaren. Der Transfer persönlicher Daten über Grenzen hinweg soll nur zulässig sein, wenn im Empfängerland ein Minimum an Datenschutz gewährleistet ist. Die Entscheidung darüber soll bei den Datenschutzbehörden liegen. ”— heise online - Datenschützer weisen Weg hin zu internationalen Standards
