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November 25 2009

streetcleaner
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt legt sich mit dem Bundesarbeitsgericht an. Mit scharfen Worten kritisiert er den Beschluss, sogenannte Flashmobs seien rechtens. Er halte die Aktionen, bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, für "höchst gefährlich".

(…)

Diese Blitzaktionen seien nicht generell unzulässig, urteilte der Erste Senat. Allerdings müssen sich Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren können - etwa durch die Ausübung ihres Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung.
Streikrecht: Arbeitgeberpräsident geißelt Flashmob-Urteil - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
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