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November 28 2009
“ "Ergänzende Informationen" hat Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesregierung zum umstrittenen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" erbeten. Nach Informationen des SPIEGEL will Köhler erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht. ”— Internetsperren: Köhler verweigert Unterschrift fürs Filtergesetz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
November 27 2009
“ Markus Schächter ist gescheitert. Der ZDF-Intendant muss seinen Chefredakteur Nikolaus Brender gehen lassen, obwohl er ihn für den besten Kandidaten hält. Der Verwaltungsrat des Senders hat Schächters Vorschlag am Freitag abgelehnt - Brender erhielt nicht die erforderliche Mehrheit von neun Stimmen, sondern nur sieben von insgesamt 14.— Entscheidung des Verwaltungsrats: ZDF-Chefredakteur Brender muss gehen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
(…)
Staatsrechtler kritisierten die Entscheidung scharf. Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität sagte SPIEGEL ONLINE, das ganze Verfahren sei "eine Missachtung der Rundfunkfreiheit". Er gehörte zu den 35 Staatsrechtslehrern, die den Fall Brender in einem offenen Brief scharf kritisiert hatten. Ebenfalls unter den Unterzeichnern: Bernd Holznagel von der Universität Münster. Er sagte, die Nichtverlängerung mit schlechten Quoten zu begründen, sei "rechtswidrig". ”
“ Der große Verlierer hier ist die alte Musikindustrie, in diesem Fall repräsentiert durch die EMI. Hier stößt ein System an Grenzen, das die Zeichen der Zeit nicht erkennt oder stoisch ignoriert. Beides ist fatal und auch ein Grund, warum immer mehr relevante Künstler einem Traditionsladen wie EMI den Rücken kehren und junge nicht im Traum daran denken, überhaupt erst zu kommen. Auf Urheberrechten zu bestehen, ist in diesen Zeiten so sinnvoll, wie gegen den Sonnenuntergang zu demonstrieren. Fakt ist, irgendwann landet alles irgendwie im Netz und damit bei allen Interessierten. Ob legal oder illegal. Die Herausforderung besteht darin, sich damit zu arrangieren. Wer da Anwälte ins Rennen schickt, unterstreicht nur seine Hilflosigkeit. ”— DJ Dangermouse: Aus die Maus - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
November 25 2009
“ Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt legt sich mit dem Bundesarbeitsgericht an. Mit scharfen Worten kritisiert er den Beschluss, sogenannte Flashmobs seien rechtens. Er halte die Aktionen, bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, für "höchst gefährlich".— Streikrecht: Arbeitgeberpräsident geißelt Flashmob-Urteil - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
(…)
Diese Blitzaktionen seien nicht generell unzulässig, urteilte der Erste Senat. Allerdings müssen sich Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren können - etwa durch die Ausübung ihres Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung. ”
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