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March 06 2010
“ Hans-Jürgen Papier: (…) Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört und auch von der europäischen Gesetzgebung nicht im Grundsatz negiert werden darf. Das ist eine Entscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausreicht.— Verfassungsrichter Papier - Gegen die Totalkontrolle - Politik - sueddeutsche.de
(…)
Nach deutschem Verfassungsrecht ist eine vorsorgliche, anlasslose und flächendeckende Sammlung personenbezogener Daten unverdächtiger Bürger durch den Staat im Prinzip unzulässig. Sie kann nur erlaubt sein in Verbindung mit einer präzisen Zweckbestimmung. Ich finde, das ist eine wichtige Aussage: Schon die Vorratsdatenspeicherung als solche ist verfassungswidrig, weil angesichts der Schwere des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis die Regeln über die Verwendung der Daten zu undifferenziert und zu weit waren. ”
December 15 2009
“ Beobachter der Anhörung überraschte, wie kritisch einige Senatsrichter den Bevollmächtigten der Bundesregierung befragten. Mehrmals sah sich Christoph Möllers mit der Frage konfrontiert, ob die Erhebung der Verbindungsdaten vielleicht erst der Anfang sei. Warum man nicht gleich Verleihdaten in Bibliotheken oder Fluggastdaten auf Vorrat speichern wollte, wollte ein Richter wissen. Die Antwort blieb Möllers bislang schuldig. "Ich möchte den Gesetzgeber fragen, wo er die Grenzen sieht für eine solche Speicherung", sagte Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt – und warf damit die Grundsatzfrage auf, ob der Staat einen derart gigantischen Datenvorrat überhaupt anlegen darf. "Kann man alle Daten erstmal speichern, ohne dass es ein Eingriff in Grundrechte ist?" ”— heise online - Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht: Kritische Fragen, schwere Bedenken
December 14 2009
“— Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt : netzpolitik.orgAus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF) .
(…)
Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei.
”
November 12 2009
“ Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". ”— heise online - Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung
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